FAHRSCHULE SCHULTERBLICK: GROSSE KLASSEN
LKW UND BUS

Große Klasse, Erste Klasse



Große Klasse-LKW-Fahrer und Erste Klasse-Busfahrer sind die Gewinner im Verkehrswandel und werden gesucht. Mit der Ausbildung zum Berufskraftfahrer bist Du auf dem Arbeitsmarkt auf der Überholspur. Als qualifizierter Bildungsträger sind wir Dein richtiger Partner.

Die Fahrschule Schulterblick in Bonn ist zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Kontakt

BERUFSKRAFTFAHRER/IN

Berufskraftfahrer/in

Du möchtest LKW- oder Busfahrer/in werden oder LKW- bzw. Busfahren soll zu Deinem Job gehören? Dann brauchst Du mehr, als nur den passenden Führerschein. Als Berufskraftfahrer/in benötigst Du eine Berufskraftfahrerqualifikation. Bei uns kannst Du die beschleunigte Grundqualifikation mit anschließender IHK-Prüfung zusätzlich zu Fahrerlaubnis erwerben, diese Umfasst 140 Stunden à 60 Min inkl. 10 Fahrstunden Perfektionstraining sowie eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der IHK Deines Wohnsitzes.

Hast Du bereits eine Fahrerlaubnis und diese vor dem 10.09.2008 (Bus) bzw. vor dem 10.09.2009 (LKW) erworben, dann giltst Du als qualifiziert, jedoch musst Du dich mit den sogenannten Modulen regelmäßig weiterbilden, innerhalb von 5 Jahren in 5 unterschiedlichen Kenntnisbereichen.  

Sprich uns an! Wir helfen Dir, ans Ziel zu kommen!

Kontakt

DEINE PARTNER

Chris Engmann


Fahrlehrer der Klassen: A, B, BE, C, CE

Lars Rauer

 
Fahrlehrer aller Klassen (A, B, BE, C, CE, D, DE)
Handicapausbilder
Kraftfahreignungsberater (MPU, Senioren, Fahreignung)
Seminarleiter (FES, ASF)
Therapiebegleitung
Ausbildungsfahrlehrer

Alex Reimer


Fahrlehrer der Klassen: B, BE, C, CE

INFO

LKW-Klassen

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,

  - der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.


Bus-Klassen

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

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